Gebrauchshund
Gebrauchshunde sind Hunde, die für die Jagd, zum Katastropheneinsatz , im Polizeidienst , zur Suchtgiftauffindung, bei Lawineneinsatz oder Ähnlichem gebraucht werden. Dazu müssen sie zu bestimmten Einsätzen die körperliche Beschaffenheit mitbringen. Es gibt insbesondere folgende Einsatzzwecke:
- Jagdhunde
- Schweißhund
- Apportierhund (bekannt als " Retriever ", vom englischen to retrieve = zurückholen)
- Stöberhund
- Laufhund
- Vorstehhund (" Pointer ")
- Bauhund Erdhund, Terrier
- Wasserhund
- Windhund als Hetzhund
- Podenco
- Hüte - und Treibhunde
- Schäferhund Deutscher Schäferhund, Belgischer-, etc. (Hunde der Schäfer)
- Herdenschutzhund
- Metzgershund
- Wach- und Schutzhunde
- Polizeihund
- Drogenspürhund, Sprengstoffspürhund (Rauschgift- und Waffenspürhund, aktive und passive Anzeige)
- Servicehunde
- Rettungshund Lawinenhund
- Blindenführhund
- Gehörlosenhund
- Therapiehund
Die geforderten charakterlichen und körperlichen Eigenschaften richten sich nach dem geforderten Einsatzzweck des Hundes. Als das wichtigste gemeinsame Merkmale sind jedoch die ausgeprägte Lernwilligkeit und der unbedingte Gehorsam zu betrachten. Eine möglichst frühe Sozialisierung ist in jedem Fall anzustreben. Erst danach ist es sinnvoll, die angeborenen Jagd-, Schutz- oder Hütetriebe weiter herauszuarbeiten und von ihnen im wörtlichen Sinn "Gebrauch" zu machen.
Für Jagdhunde gibt es so genannte Brauchbarkeitsprüfungen oder vergleichbare Prüfungen deren Bestehen als Brauchbarkeitsnachweis anerkannt wird. Um ein Jagdrevier zu pachten, muss die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes, der zuständigen Jagdbehörde nachgewiesen werden.
Siehe auch Nutzung von Hunden
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